Rechtsicherheit von offenen WiFi-Netzen (Update)

Ich würde anderen gerne meinen Anschluss daheim bereitstellen, indem ich hier ein Gastnetzwerk einrichte, in das man sich kostenfrei einbuchen kann, um ins Netz zu kommen, wann immer man will. Mein ins Netz verbindendes Endgerät kennt sogar diese vom Rest meines Netzwerks isolierte Gast-Funktionalität, so dass ich nichtmal Gefahr laufe, dass ein weniger netter Nutznießer meinen Traffic mitschneiden könnte. Die fehlende Rechtssicherheit hält mich davon ab, dies zu aktivieren, genau wie sie mich davon abhält, einen Tor-Exitnode zu betreiben. Es mag in den meisten Fällen gar nichts passieren, Ausnahmen bereiten vielleicht ein wenig Stress und Arbeit, doch wenn es hart auf hart kommt, flattert hier ein Schrieb von jemandem ein, der aus dem verkorksten, überholten Vertriebsmodell der Content-Industrie ein Geschäftsmodell gemacht hat und mir ans Leder will, weil ich als Mitstörer hafte. Das kann ich mir nicht leisten.

Eine ePetition im Petitionsportal des Bundestags nimmt sich dessen gerade an und es wäre immens nützlich, wenn sich ausreichend Personen finden, die sich bereiterklären, die Petitions ebenfalls mitzuzeichnen. Spätestens, wenn ihr irgendwann einmal in einer fremden Stadt seid und zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit ganz dringend mal ins Netz müsst und ein offenes Wireless-Netzwerk seht, lohnt sich das ganze doch schon, oder?

Update: Weil’s sich durchaus falsch interpretieren lässt, will ich klarstellen, dass ich nicht beurteilen kann, inwieweit die Rechtssicherheit von freiem WLAN auch Exitnode-Betreibern helfen könnte.



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